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Volksinitiativen und  Abstimmungen
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EU-Verfassung - nur mit einem Referendum!

Kann eine Europäische Verfassung ohne Volksabstimmung (Referendum) in Kraft treten? Wir meinen, nur wenn die Europäische Verfassung von der Mehrheit der Europäischen Bürgern in einer gemeinsamen Volksabstimmung eine Zustimmung erhält, kann sie als "Verfassung" gelten. 

Jedes andere "in Kraft setzen" führt rechtlich lediglich zu einem "Verfassungs-Vertrag" der Staaten untereinander, der durch eine spätere Volksabstimmung über eine echte Verfassung jederzeit wieder außer Kraft gesetzt werden kann. 

Wie könnte ein faires Referendum-Verfahren aussehen?  
Das bestehende Einstimmigkeitsprinzip für EU-Vertragsänderungen bringt bekanntlich die Konsequenz mit sich, dass nur ein einziges "negatives" Votum in einem Lande (per Referendum oder Parlamentsentscheid) den gesamten Prozess vorerst zum Stillstand bringen könnte. Theoretisch könnten die 500.000 Bürger Luxemburgs die 450 Mio. Unionsbürger in ihrem Referendum ausbremsen, also gerade mal eine winzige Minderheit von ca. 0,1 %. Das ist nicht fair, aber eine rechtsverbindliche Grundlage. Je mehr Länder ein Referendum durchführen, desto wahrscheinlicher ist ein "negatives" Ergebnis.

Es ist möglich, dass die Diskussion über nationale Referenden in Europa ausufert  und der europäische Einigungsgedanke schweren Schaden an der Basis – in den Köpfen der Bürger – nimmt. Wie kann man dem entgegenwirken und für ein faires Verfassungsreferendum sorgen?

Die Lösung des Problems kann m.E. nur in einem gleichzeitigen Referendum über die EU-Verfassung (auf nationaler Rechtsbasis) in allen Mitgliedstaaten liegen. Diese europaweit an einem Tage koordinierten Referenden in ganz Europa ermöglichen es, das Blockadeproblem durch nationale Interessen zu lösen. Dazu schlage ich folgendes zweistufiges Verfahren vor:

Stufe 1:
Alle Unionsbürger sollen in allen Mitgliedstaaten am gleichen Tag über die EU-Verfassung in nationalen Referenden abstimmen können. Die Verfassung gilt dann, aber nur dann, als angenommen, wenn die Mehrheit der Bürger und die Mehrheit der Staaten die Verfassung angenommen hat. Kommt die notwendige Mehrheit nicht zustande, ist der Verfassungsentwurf neu zu beraten. 

Stufe 2:
Sollten nach einer europaweit zustande gekommenen Mehrheit der Bürger und der Staaten einige wenige Länder negativ votiert haben (z.B. in Großbritannien, Deutschland oder den Niederlanden), dann sollte in diesen Ländern ein zweites Referendum abgehalten werden. Gegenstand dieser zweiten Abstimmung wäre nochmals die Verfassung selbst, diesmal aber automatisch verbunden mit der Abstimmung über die weitere Mitgliedschaft in der Union (Austritt).

Die Vorteile des Verfahrens:

  • Durch die zweite Stufe, wäre das blockierende und unfaire Einstimmigkeits- prinzip entkräftet. Die europäische Verfassung würde als europäisches Projekt wahrgenommen. 

  • Das zweistufige Verfahren berücksichtigt aufgrund seiner Kriterien SOWOHL die nationalstaatliche ALS AUCH die europäische Dimension und spielt sie nicht gegeneinander aus.

Subjekt der Legitimation und Träger der verfassungsgebenden Gewalt wären also sowohl die europäischen Unionsbürger als auch die nationalen Staatsbürger. Dies wäre der wahrhaftige Ausdruck des Artikel 1 des Verfassungsentwurfs, in dem sowohl die europäischen Bürgerinnen und Bürger als auch die nationalen Mitgliedstaaten als die Legitimationsquelle genannt sind.

Welcher erster Schritt folgt daraus?
Es bedarf der europaweiten Koordinierung dieses Projekts. Die Bürger und Regierungen Europas müssen überzeugt werden, zunächst ein Europäisches Bewusstsein zu schaffen. Danach gilt es, in allen EU-Mitgliedstaaten die für ein Referendum notwendigen nationalen rechtlichen Grundlagen zu setzen, um ein europaweites Referendum durchzuführen.