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EU-Verfassung
- nur mit einem Referendum! Kann
eine Europäische Verfassung ohne Volksabstimmung (Referendum) in
Kraft treten? Wir meinen, nur wenn die Europäische Verfassung von
der Mehrheit der Europäischen Bürgern in einer gemeinsamen
Volksabstimmung eine Zustimmung erhält, kann sie als
"Verfassung" gelten.
Jedes
andere "in Kraft setzen" führt rechtlich lediglich zu
einem "Verfassungs-Vertrag" der Staaten untereinander,
der durch eine spätere Volksabstimmung über eine echte
Verfassung jederzeit wieder außer Kraft gesetzt werden
kann.
Wie
könnte ein faires Referendum-Verfahren aussehen?
Das
bestehende Einstimmigkeitsprinzip für EU-Vertragsänderungen
bringt bekanntlich die Konsequenz mit sich, dass nur ein einziges
"negatives" Votum in einem Lande (per Referendum oder
Parlamentsentscheid) den gesamten Prozess vorerst zum Stillstand
bringen könnte. Theoretisch könnten die 500.000 Bürger
Luxemburgs die 450 Mio. Unionsbürger in ihrem Referendum
ausbremsen, also gerade mal eine winzige Minderheit von ca. 0,1 %.
Das ist nicht fair, aber eine rechtsverbindliche Grundlage. Je
mehr Länder ein Referendum durchführen, desto wahrscheinlicher
ist ein "negatives" Ergebnis.
Es
ist möglich, dass die Diskussion über nationale Referenden in
Europa ausufert und der europäische Einigungsgedanke
schweren Schaden an der Basis – in den Köpfen der Bürger –
nimmt. Wie kann man dem entgegenwirken und für ein faires
Verfassungsreferendum sorgen?
Die
Lösung des Problems kann m.E. nur in einem gleichzeitigen
Referendum über die EU-Verfassung (auf nationaler Rechtsbasis) in
allen Mitgliedstaaten liegen. Diese europaweit an einem Tage
koordinierten Referenden in ganz Europa ermöglichen es, das
Blockadeproblem durch nationale Interessen zu lösen. Dazu schlage
ich folgendes zweistufiges Verfahren vor:
Stufe
1:
Alle Unionsbürger sollen in allen Mitgliedstaaten am gleichen Tag
über die EU-Verfassung in nationalen Referenden abstimmen
können. Die Verfassung gilt dann, aber nur dann, als angenommen,
wenn die Mehrheit der Bürger und die Mehrheit der Staaten die
Verfassung angenommen hat. Kommt die notwendige Mehrheit nicht
zustande, ist der Verfassungsentwurf neu zu beraten.
Stufe 2:
Sollten nach einer europaweit zustande gekommenen Mehrheit der
Bürger und der Staaten einige wenige Länder negativ votiert
haben (z.B. in Großbritannien, Deutschland oder den
Niederlanden), dann sollte in diesen Ländern ein zweites
Referendum abgehalten werden. Gegenstand dieser zweiten Abstimmung
wäre nochmals die Verfassung selbst, diesmal aber automatisch
verbunden mit der Abstimmung über die weitere Mitgliedschaft in
der Union (Austritt).
Die
Vorteile des Verfahrens:
Subjekt
der Legitimation und Träger der verfassungsgebenden Gewalt wären
also sowohl die europäischen Unionsbürger als auch die
nationalen Staatsbürger. Dies wäre der wahrhaftige Ausdruck des
Artikel 1 des Verfassungsentwurfs, in dem sowohl die europäischen
Bürgerinnen und Bürger als auch die nationalen Mitgliedstaaten
als die Legitimationsquelle genannt sind.
Welcher
erster Schritt folgt daraus?
Es bedarf der europaweiten Koordinierung dieses Projekts. Die
Bürger und Regierungen Europas müssen überzeugt werden,
zunächst ein Europäisches Bewusstsein zu schaffen. Danach gilt
es, in allen EU-Mitgliedstaaten die für ein Referendum
notwendigen nationalen rechtlichen Grundlagen zu setzen, um ein
europaweites Referendum durchzuführen.
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