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Volksinitiativen und  Abstimmungen
auch
in Deutschland

 

 

 

Direkte Demokratie - allgemein

Allgemeine Einführung
Direkte Demokratie wird seit Jahrzehnten z. B. in der Schweiz praktiziert und ist dort fester Bestandteil des demokratischen Lebens. Die Schweizer haben trotzdem – oder gerade deshalb? – stabile politische Verhältnisse, eine gesunde Wirtschaftslage und auch ein langfristig tragfähiges Sozialsystem. Bei uns in Deutschland gibt es ebenfalls direkte Demokratie; jedoch nur in verschiedenen Bundesländern und Gemeinden, nicht aber auf Bundesebene. Sind die Länder und Gemeinden deshalb unregierbar geworden? Warum also nicht mehr direkte Demokratie wagen?

Wir behaupten, direkte Demokratie stabilisiert politische Systeme! Der Bürger hat durch sie die Möglichkeit, Fehlentscheidungen zu korrigieren, ohne gleich die gesamte Regierung auswechseln zu müssen. Im Bundesland Bayern – einem Bundesland mit ausgeprägter und verfassungsrechtlich fest verankerter direkter Demokratie – regiert seit beinah 50 Jahren immer die gleiche Partei (CSU). Ist das nicht der Beweis für unsere These? Das "Geheimnis" liegt darin, dass die Parteipolitiker dort gezwungen sind, die Kommunikation mit den Bürgern zu suchen. Wie in der Vergangenheit oft festzustellen war, zeigt meist schon die realistische  „Drohung“ mit einem erfolgversprechenden Volksbegehren Wirkung. Der gesamte Regierungsapparat bleibt sensibel, schließlich schadet ein erfolgreiches Volksbegehren oder eine verlorene Volksabstimmung dem Ansehen einer Partei. 

Die Schwäche der SPD in Bayern hängt auch damit zusammen, dass sie - im Gegensatz zu manch kleinerer Gruppierung – kein Gefühl für die Stimmung in der Bevölkerung hat, um dieses Instrument mit dem nötigen „Fingerspitzen-Gefühl“ wirksam einzusetzen. Kein Wunder, dass die CSU im Lager der UNION eher zu den Befürwortern Direkter Demokratie gehört, hat sie dem funktionierenden Beispiel in Bayern doch ihre Stärke zu verdanken. Ein schönes Beispiel für funktionierende Direkte Demokratie ist übrigens das dortige Recht auf kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Die Bürger haben sich dieses Recht durch Volksbegehren und Volksabstimmung erst gegen den erklärten Widerstand der CSU erkämpfen müssen. Es funktioniert also - und alle können damit leben!

Direkte Demokratie entfaltet ihre Wirkung bereit im Vorfeld politischer Entscheidungen und die Anliegen der Bevölkerung werden oft automatisch berücksichtigt. So entwickelt sich ein sich selbst steuerndes System – und genau so soll Demokratie funktionieren! Doch auf Bundesebene fehlt dieses politische Instrument bisher völlig. In Art. 20 GG heißt es zwar: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt“, doch detaillierte Ausführungen findet man nur für den Fall der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 GG). Warum haben die Väter des GG keine weitergehenden Ausführungen in das GG geschrieben? Wollten sie keine direktdemokratischen Elemente?

Die Frage beantwortet sich aus der Zeit, in der das GG entstanden ist. Aufgrund der damaligen Erfahrungen und Umständen war es wohl nicht möglich, dem Volk weitere Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Die damaligen Siegermächte hätten dies - aus damaliger Sicht aus gutem Grund - sicher nicht zugelassen. Doch durch die in Art. 20 GG gewählte Formulierung sind Volksabstimmungen nicht ausgeschlossen. Eine spätere Ergänzung in diese Richtung war und bleibt möglich. Was fehlt, ist der politische Wille dazu. Hier lassen die Bundestags-Parteien uns Bürger im Stich. Aus nachvollziehbaren Gründen waren und sind Sie nicht interessiert, ihre eigene Macht ohne Not zu beschneiden. Und wir Bürger? Haben wir dieses Recht denn bisher wirklich eingefordert! Wir meinen, das kann – das muss sich ändern!

Das Grundgesetz war von der Konzeption her nur als Übergangslösung gedacht. Nach mehr als 50 Jahren sowie erfolgter Wiedervereinigung ist es Zeit, sich Gedanken über eine neue moderne Verfassung zu machen. Unser gesamtes Staatswesen und hier besonders unser Demokratie-Verständnis benötigen eine Modernisierung. Dem mündigen Bürger muss mehr direkter Einfluss gewährt werden; dies entspricht heutigen Bedürfnissen und den technischen Möglichkeiten. Direkte Demokratie muss als tragender Grundpfeiler in jeder modernen Verfassung fest verankert werden – die bayerische Verfassung kann hier - neben der Verfassung der Schweiz - durchaus als Anhaltspunkt dienen. Direkte Demokratie soll die jetzige repräsentative Demokratie nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen; ein anderer Ansatz wäre unrealistisch.