|
Direkte
Demokratie - allgemein
Allgemeine
Einführung
Direkte
Demokratie wird seit Jahrzehnten z. B. in der Schweiz praktiziert
und ist dort fester Bestandteil des demokratischen Lebens. Die
Schweizer haben trotzdem – oder gerade deshalb? – stabile
politische Verhältnisse, eine gesunde Wirtschaftslage und auch
ein langfristig tragfähiges Sozialsystem. Bei uns in Deutschland
gibt es ebenfalls direkte Demokratie; jedoch nur in verschiedenen
Bundesländern
und Gemeinden, nicht aber auf Bundesebene. Sind die Länder und
Gemeinden deshalb unregierbar geworden? Warum also nicht mehr
direkte Demokratie wagen?
Wir
behaupten, direkte Demokratie stabilisiert politische Systeme! Der Bürger
hat durch sie die Möglichkeit, Fehlentscheidungen zu korrigieren,
ohne gleich die gesamte Regierung auswechseln zu müssen. Im
Bundesland Bayern – einem Bundesland mit ausgeprägter und
verfassungsrechtlich fest verankerter direkter Demokratie –
regiert seit beinah 50 Jahren immer die gleiche Partei (CSU). Ist
das nicht der Beweis für unsere These? Das "Geheimnis"
liegt darin, dass die
Parteipolitiker dort gezwungen sind, die Kommunikation mit den Bürgern
zu suchen. Wie in der Vergangenheit oft
festzustellen war, zeigt meist schon die realistische „Drohung“ mit einem erfolgversprechenden
Volksbegehren Wirkung. Der gesamte Regierungsapparat bleibt sensibel,
schließlich schadet ein erfolgreiches Volksbegehren oder eine
verlorene Volksabstimmung dem Ansehen einer Partei.
Die Schwäche
der SPD in Bayern hängt auch damit zusammen, dass sie - im
Gegensatz zu manch kleinerer Gruppierung – kein Gefühl für die
Stimmung in der Bevölkerung hat, um dieses Instrument mit dem nötigen
„Fingerspitzen-Gefühl“ wirksam einzusetzen. Kein Wunder,
dass die CSU im Lager der UNION eher zu den Befürwortern Direkter
Demokratie gehört, hat sie dem funktionierenden Beispiel in
Bayern doch ihre Stärke zu verdanken. Ein schönes Beispiel für
funktionierende Direkte Demokratie ist übrigens das dortige Recht
auf kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Die Bürger
haben sich dieses Recht durch Volksbegehren und Volksabstimmung
erst gegen den erklärten Widerstand der CSU erkämpfen müssen.
Es funktioniert also - und alle können damit leben!
Direkte
Demokratie entfaltet ihre Wirkung bereit im Vorfeld politischer
Entscheidungen und die Anliegen der Bevölkerung werden oft
automatisch berücksichtigt. So entwickelt sich ein sich selbst
steuerndes System – und genau so soll Demokratie funktionieren! Doch
auf Bundesebene fehlt dieses politische Instrument bisher völlig.
In Art. 20 GG heißt es zwar: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt“,
doch detaillierte Ausführungen findet man nur für den Fall der
Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 GG). Warum haben die Väter
des GG keine weitergehenden Ausführungen in das GG geschrieben?
Wollten sie keine direktdemokratischen Elemente?
Die Frage beantwortet sich aus der Zeit, in der das GG
entstanden ist. Aufgrund der damaligen Erfahrungen und Umständen
war es wohl nicht möglich, dem Volk weitere Mitbestimmungsrechte
einzuräumen. Die damaligen Siegermächte hätten dies - aus
damaliger Sicht aus gutem Grund - sicher
nicht zugelassen. Doch durch die in Art. 20 GG gewählte
Formulierung sind Volksabstimmungen nicht ausgeschlossen. Eine spätere
Ergänzung in diese Richtung war und bleibt möglich. Was fehlt, ist der
politische Wille dazu. Hier lassen die Bundestags-Parteien uns Bürger im Stich. Aus nachvollziehbaren Gründen waren und sind Sie
nicht interessiert, ihre eigene Macht ohne Not zu beschneiden. Und
wir Bürger? Haben wir dieses Recht
denn bisher wirklich eingefordert! Wir meinen, das kann – das muss sich ändern!
Das
Grundgesetz war von der Konzeption her nur als Übergangslösung
gedacht. Nach mehr als 50 Jahren sowie erfolgter Wiedervereinigung
ist es Zeit, sich Gedanken über eine neue moderne
Verfassung zu machen. Unser gesamtes Staatswesen und hier besonders
unser Demokratie-Verständnis benötigen eine Modernisierung. Dem mündigen
Bürger muss mehr direkter Einfluss gewährt werden; dies
entspricht heutigen Bedürfnissen und den technischen Möglichkeiten.
Direkte Demokratie muss als tragender Grundpfeiler in jeder modernen Verfassung fest verankert werden –
die bayerische
Verfassung kann hier - neben der Verfassung der Schweiz - durchaus als Anhaltspunkt dienen.
Direkte Demokratie soll die jetzige repräsentative Demokratie
nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen; ein anderer Ansatz
wäre unrealistisch.
|